AGB

1. Geltungsbereich, Rangfolge, Vertragsschluss

 

1.1 Parteien dieses Vertrages sind ausschließlich Kohler GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 103186) (im Folgenden „KOHLER“) als Verkäufer und der Kunde als Käufer (im Folgenden „Kunde“). Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.

 

1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die von KOHLER zu erbringenden bzw. erbrachten Lieferungen, insbesondere dem Verkauf von Produkten, welche KOHLER unter Bezugnahme hierauf abschließt.

 

1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil oder Inhalt des Vertrages, und zwar auch nicht durch Schweigen von KOHLER oder Bezugnahme auf Erklärungen des Kunden, welche Vertragsbedingungen des Kunden enthalten oder auf solche verweisen, und auch nicht durch eine vorbehaltlose Annahme eines Angebots, vorbehaltslose Ausführung von Lieferungen oder sonstige vorbehaltslose Leistungserbringung oder vorbehaltslose Annahme von Zahlungen durch KOHLER. Abweichende individuelle Vertragsabreden bleiben vorbehalten.

 

1.5 Die Präsentation der Produkte in Produktkatalogen, Datenblättern oder im Webshop von KOHLER ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab, an die der Kunde für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden ist. Der Vertrag kommt nicht bereits mit der Bestellung, sondern erst mit der Bestellbestätigung der KOHLER zustande. Sollte die Lieferung zu den in der Bestellung genannten Konditionen nicht möglich sein, wird KOHLER den Kunden unverzüglich darüber informieren. Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf Kataloge oder Prospekte, so gilt jeweils die letzte Ausgabe. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

 

1.6 An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum wie auch das Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

2. Beschaffenheit der Produkte

 

2.1 Die Angaben über Produkte (im Folgenden auch „Ware“), wie Datenblätter, Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten etc., die von KOHLER oder von den Herstellern stammen, garantieren keine Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

2.2 Die von KOHLER vertriebenen Produkte sind ausschließlich für in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Zwecke (insbesondere Diagnostik) bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Produkte ausschließlich gemäß den einschlägigen Anwendungs- und Sicherheitsvorschriften verwendet werden. Der Kunde ist für eine entsprechende Schulung seiner Mitarbeiter und eine zweckgebundene Verwendung selbst verantwortlich und wird insbesondere die Einhaltung aller insoweit anwendbaren Rechtsvorschriften selbständig prüfen und sicherstellen. Für andere als in der Produktbeschreibung genannte Zwecke sind die Produkte nicht bestimmt oder geeignet.

 

2.3 Weder durch den Verkauf der Produkte noch durch diese Vertragsbedingungen räumt KOHLER dem Kunden eine Lizenz an irgendwelchen Rechten einschließlich geistiger Eigentumsrechte ein.

 

4. Rechte des Kunden bei Mängeln

 

4.1 Das von KOHLER zu liefernde Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Beschaffenheit sind die Einhaltung der Angaben in der Produktbeschreibung vereinbart. Eignungs-, Verwendungs- oder Anwendungsrisiken obliegen dem Kunden und stellen keinen Mangel dar.

 

4.2 Es obliegt dem Kunden, Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform KOHLER mitzuteilen. Die Beschreibung des Mangels hat so detailliert zu erfolgen, dass dieser von KOHLER genau bestimmt und nachvollzogen werden kann.

 

4.3 Zur Nacherfüllung ist KOHLER im Falle eines Mangels des Produkts nach der von KOHLER innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl, die dem Kunden zumutbar sein muss, durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Produkts (Nachlieferung) berechtigt und verpflichtet. Solange das Wahlrecht von KOHLER besteht, ist das Wahlrecht des Kunden zwischen Nachbesserung und Nachlieferung ausgeschlossen.

 

4.4 Es obliegt dem Kunden, mangelhafte Produkte erst zurücksenden, nachdem er von KOHLER eine Reklamationsnummer erhalten hat, die auf der Rücksendung anzubringen ist. Die so gekennzeichnete Rücksendung ist frachtfrei mit dem erforderlichen Schadensbericht an KOHLER zu übersenden.

 

4.5 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (was nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben ist) oder die für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, stehen dem Kunden seine Rechte wegen eines Mangels des Produkts nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

4.6 Die Haftung von KOHLER auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist nach Maßgabe von Ziffer 5 und Ziffer 6 beschränkt bzw. ausgeschlossen.

 

4.7 Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Kunden wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich KOHLER nicht berufen, soweit KOHLER den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.

 

5. Haftung von KOHLER

 

5.1 KOHLER haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften

a) wegen Vorsatzes;

b) für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit, für die KOHLER eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass KOHLER einen Mangel arglistig verschwiegen hat;

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KOHLER oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KOHLER beruhen;

d) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KOHLER oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KOHLER beruhen;

e) nach dem Produkthaftungsgesetz;

f) nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutz-Grundverordnung.

 

5.2. In anderen als den in Ziffer 5.1 bestimmten Fällen ist die Haftung von KOHLER auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch KOHLER oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KOHLER beruht. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

5.3 In anderen als den in Ziffer 5.1 und 5.2 bestimmten Fällen ist die Haftung von KOHLER wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

5.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

 

5.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von KOHLER auf Schadensersatz gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen KOHLER unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von KOHLER auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

6. Verjährung

 

6.1 Ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren

a) Ansprüche des Kunden gegen KOHLER bei Haftung wegen Vorsatzes;

b) Ansprüche des Kunden gegen KOHLER wegen Mängeln der Produkte, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit, für die KOHLER eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass KOHLER einen Mangel arglistig verschwiegen hat

c) Ansprüche des Kunden gegen KOHLER wegen Mängeln der Ware, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;

d) die in § 445a Abs. 1 BGB bestimmten Aufwendungsersatzansprüche, d.h. die Ansprüche des Kunden gegen KOHLER als Verkäufer einer neu hergestellten Ware, d.h. als Lieferant, auf Ersatz von Aufwendungen, die der Kunde im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB sowie
§ 475 Abs. 4 und 6 BGB zu tragen hatte, wenn der vom Käufer des Kunden geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Kunden als Verkäufer vorhanden war;

e) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden

aa) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KOHLER oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KOHLER beruhen;

bb) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KOHLER oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KOHLER beruhen;

cc) nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.2 In anderen als den in Ziffer 6.1 aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln der Ware ein Jahr ab Lieferung der Ware.

 

6.3 Die Verjährung der in den § 437 BGB und § 445a Abs. 1 BGB bestimmten Ansprüche des Kunden als Verkäufer gegen KOHLER als seinen Lieferanten wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Ware tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde als Verkäufer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem KOHLER als Lieferant die Ware dem Kunden als Verkäufer abgeliefert hat.

 

7. Lieferung, Gefahrübergang

 

7.1 Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise von KOHLER ab dem Lager von KOHLER, ausschließlich der Versandkosten für Verpackung, Konditionierung, Verladung Transport und Entladung. Den Preis einschließlich anfallender Versandkosten werden in Auftragsbestätigung oder in der Bestellmaske in dem Webshop von KOHLER angezeigt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

7.2 Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Erfüllungsort ist der Sitz von KOHLER. KOHLER ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei die einzelnen Teillieferungen in einer angemessenen Größenordnung erfolgen muss.

 

7.3 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. in der Bestellbestätigung genannt. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 14 Tage ab Zahlungseingang. Die Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von KOHLER zu vertreten.

 

7.4 Ereignisse höherer Gewalt und von KOHLER nicht zu vertretende Beschaffungs-, Herstellungs- oder Lieferstörungen jeder Art führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Lieferfristen und Termine.

 

7.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Lieferung an den Kunden auf den Kunden über.

 

8. Preise, Zahlung

 

8.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und - soweit der Umsatz nicht von der Umsatzsteuer befreit ist - zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich der Einwegverpackung, die dem Kunden berechnet wird.

 

8.2 Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens zwei Wochen ab Bestellbestätigung und Zugang einer Rechnung zu bezahlen. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung benannten Bankkonto.

 

8.3 Gerät der Kunde mit Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertetbarer Weise (§ 286 Abs. 4 BGB) in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

 

8.4 Der Kunde ist - ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften – berechtigt, aus dem Vertrag resultierende und auf Zahlung gerichtete Ansprüche wegen Nichterfüllung der Lieferpflicht von KOHLER oder wegen Mängeln der Produkte gegen den Anspruch von KOHLER auf Zahlung des Preises aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von KOHLER nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

9.1 KOHLER behält sich das Eigentum an den Produkten vor (im Folgenden auch „Vorbehaltsware“), bis sämtliche Forderungen von KOHLER gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von KOHLER in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

9.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er KOHLER hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KOHLER, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich KOHLER, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. KOHLER kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

9.3 Wird die gelieferte Ware mit anderen, Kohler nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KOHLER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

 

9.4 Wird die gelieferte Ware mit anderen, KOHLER nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt KOHLER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Sache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde KOHLER anteilmäßig Miteigentum an der Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für KOHLER.

 

9.5 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist KOHLER auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

 

9.6 KOHLER ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Produkte durch KOHLER gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

9.7 Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte von KOHLER hat der Kunde KOHLER unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit KOHLER alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen von KOHLER Ansprüche an ihn abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die KOHLER durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

10. Abtretung und Übertragung von Rechten

 

10.1 KOHLER ist berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

 

10.2 Jede Verfügung über aufgrund des Vertrages zwischen den Parteien bestehende Ansprüche oder sonstige Rechte durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KOHLER.

 

10.3 § 354a HGB bleibt unberührt.

 

11. Außergerichtliche Streitschlichtung

 

11.1 Die EU-Kommission hat gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereitgestellt zur Schlichtung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. die E-Mail-Adresse von KOHLER finden Sie im Impressum von KOHLER. KOHLER ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

11.2 KOHLER ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

 

12.1 KOHLER ist berechtigt, Informationen und Daten über den Kunden im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzregelungen zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.

 

12.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf.

 

12.3 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen KOHLER und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist nach Wahl von KOHLER der jeweilige Sitz des Kunden oder der jeweilige Sitz von KOHLER. Für Klagen gegen KOHLER ist der Sitz von KOHLER ausschließlicher Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, soweit für die Klage durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

 

12.4 Das Vertragsverhältnis der Parteien ist durch diese Vertragsbedingungen und die Bestellbestätigung von KOHLER vollständig beschrieben. Ergänzende oder abweichende Regelungen oder Nebenbestimmungen bestehen nicht. Sollten ergänzende oder abweichende Regelungen später getroffen werden, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand: 12.11.2021